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Walter Herke

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Letzte Aktualisierung: 03.05.2024

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[Brauer, Code Napoleon : mit Zusätzen und Handelsgesezen als Land-Recht für das…

[Brauer, Code Napoleon : mit Zusätzen und Handelsgesezen als Land-Recht für das

[Brauer, Johann Nikolaus Friedrich) (Bearb)]: Code Napoleon : mit Zusätzen und Handelsgesezen als Land-Recht für das Großherzogthum Baden. (1. Aufl.), Karlsruhe, im Verlag der C.F. Müller’schen Hofbuchdruckrey, 1809. 8° (20x13), XXXIX, 763 S., Ldr d.Zt. mit Rschildern, berieben, Ecken teils bestossen, obKapital stärker gebraucht und am hinteren Falz etwas eingerissen (stabil), vordGelenk etwas angelockert, Vorsätze stärker angestaubt, die ersten Blatt mit kleinem Feuchtigkeitsrand im unteren weissen Bereich, durchgehend etwas fingerfleckig, ordentliches stärker genutztes aber pfleglich behandeltes Exemplar,

Das Badische Landrecht von 1810 war das Zivilgesetzbuch des Großherzogtums Baden, das am 1. Januar 1810 in Kraft gesetzt wurde und bis zum 31. Dezember 1899 gültig war.

1804 führte Napoleon in Frankreich den Code civil (später bekannt als Code Napolen) ein und versuchte in der Folge, diesen Rechtsrahmen auch bei den verbündeten Rheinbundstaaten durchzusetzen. Die Empfehlung an das Großherzogtum Baden erfolgte 1807 durch den französischen Geschäftsträger in Karlsruhe. Johann Nicolaus Friedrich Brauer, der damalige Leiter des badischen Polizeidepartments (Innenministerium), nahm diese Empfehlung auf und schuf das neue Badische Landrecht, wobei er den Code civil mit mehr als 500 Zusätzen und Änderungen den badischen Verhältnissen anpasste. Per Edikt des Großherzogs vom 5. Juli 1808 wurde die Annahme des Code Napolen als bürgerliches Gesetzbuch oder Landrecht des Großherzogtums beschlossen und per 1. Juli 1809 traten bereits Teile des Gesetzes in Kraft, zum 1. Januar 1810 trat es dann vollständig in Kraft.
Um die zum Großherzogtum Baden vereinten Territorien zu einem Staat zu formen und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, war ein einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich, der das bürgerliche Leben im gesamten Staat einheitlich regelte und dem wirtschaftlichen Leben Rechtssicherheit gewährte. Der Code civil war das zu seiner Zeit fortschrittlichste Privatrecht und die weitgehende Übernahme französischen Rechts erfolgte wohl nicht nur auf Druck Napoléons, sondern kam auch Forderungen des badischen Bürgertums entgegen und vereinfachte die Wirtschaftsbeziehungen zu Frankreich wie auch zu den anderen Rheinbundstaaten.

EUR 250,-- 

[Brauer, Code Napoleon : mit Zusätzen und Handelsgesezen als Land-Recht für das
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