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Walter Herke

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Letzte Aktualisierung: 20.11.2024

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Stratmann, Die Scheinbußen im mittelalterlichen Recht.

Stratmann, Die Scheinbußen im mittelalterlichen Recht.

Stratmann, Rolf: Die Scheinbußen im mittelalterlichen Recht. Mit einem Vorwort von Götz Landwehr. Frankfurt/M; Bern; Las Vegas, Verlag Peter Lang, 1978. 8° (21x15), 3 Bl., IV, 144 S., OKart (Brosch), kaum gelesen, sauber und wohlerhalten, [= Rechtshistorische Reihe; 5],

Scheinbußen sind in der Rechtsgeschichte schon seit langem wegen ihrer auffälligen und kuriosen Gestalt bekannt. Dennoch haben sich bisher nur Jakob Grimm (1828), Otto (von) Gierke (1871) und Otto Peterka (1911) unter Beschränkung auf die Rechtsbücher – Sachsenspiegel, Deutschenspiegel und Schwabenspiegel – damit befaßt. Das wissenschaftliche Bemühen des Verfassers gilt deshalb erstmalig dieser Forschungslücke unter Auswertung aller bisher bekannten und überlieferten Quellentexte und unter Einbeziehung volkskundlicher Erkenntnisse.–
Die Arbeit gliedert sich in vier Teile. Im ersten Abschnitt werden unter dem Titel „Historischer Befund“ die Quellentexte, die Scheinbußen enthalten, vorgestellt. Im zweiten Abschnitt folgt eine Systematisierung und rechtliche Würdigung der Rechtskonflikte, für deren Bereinigung Scheinbußen vorgesehen sind. Der dritte Abschnitt behandelt die Untersuchung der einzelnen Scheinbußen. Im letzten Teil wird eine historische Einordnung dieses ‚Phänomens‘ unter rechtssymbolischen, mythologischen, volkskundlichen und auch ethnologischen Gesichtspunkten vorgenommen. Hier betritt der Verfasser hinsichtlich der Scheinbußen Neuland. Insgesamt entsteht für den Leser ein interessantes und lebendiges Bild der volkstümlichen Denkart des Mittelalters. (Verlag)

EUR 20,-- 

Stratmann, Die Scheinbußen im mittelalterlichen Recht.
Stratmann, Die Scheinbußen im mittelalterlichen Recht.